"Begleitetes Fahren ab 17"
Liebe Fahrschüler, nun ist es endlich so weit!!!
Ab dem 01.01.2008 habt ihr die Möglichkeit, in Begleitung, mit dem PKW zu fahren. Studien aus anderen Bundesländern zeigen, dass sich das Unfallrisiko für Fahranfänger deutlich verringert, wenn sie nach dem Führerscheinerwerb erst mal in Begleitung erfahrener Kraftfahrer sind.
Auf die richtige Begleitung kommt es an!
Ab dem 01.01.08 darfst du nach bestandener Prüfung bereits mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson (es können auch mehrere sein) bereits angegeben werden.
Durch die neue Regelung, kannst du nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, deine Führerscheinausbildung Klasse B oder BE bereits mit 16 1/2 Jahren beginnen. Die Klasse B schließt die Klasse M, L, und S mit ein. Hier kannst du ohne Begleitung fahren, weil du das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hast. Der Erwerb einer Doppelklasse (z.B. A+ B) ist nicht möglich.
Begleitperson
- muss mindestens 30 Jahre alt sein
- muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (früher Klasse 3) sein
- darf max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg bei der Antragstellung haben
- darf bei der Begleitung nicht unter Alkohol stehen ( max. 0,5 Promille)
Die Begleitperson ist dein Beifahrer, nicht dein "Hilfsfahrlehrer". Deshalb, darf er/sie nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Du bist der verantwortliche Fahrzeugführer. Aber Du sollst Tipps von deinem Beifahrer erhalten, er soll dich in schwierigen Situationen beruhigen und zur selbständigen Lösung der Situation ermutigen.
Der Inhaber der Fahrerlaubnis trägt allein die Verantwortung, wenn die Begleitperson alkoholisiert ist oder andere berauschende Mittel zu sich genommen hat. Das heißt, man fährt ohne Begleitperson, dadurch wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Sie darf dann erst wieder erteilt werden, wenn man an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilgenommen hat.
Es ist auch empfehlenswert, der Kraftfahrzeugversicherung zu melden, dass Ihr Fahrzeug für den Modellversuch " Begleitetes Fahren ab 17" eingesetzt wird.
Wann kann ich Prüfung machen?
Theorieprüfung, könnt ihr 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahr ablegen. Die praktische Prüfung könnt ihr 1 Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung, erhälst du mit Vollendung des 17. Lebensjahr eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, aber nicht im Ausland. Wichtig deine Auflage ist: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr nur in Begleitung zu fahren.
Prüfungsbescheinigung
Die Prüfbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Die Begleitpersonen müssen bei der Antragstellung benannt werden, da sie in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Beim Fahren, musst du deine Prüfbescheinigung und einen Ausweis mitführen, weil die Prüfbescheinigung kein Foto enthält. Mit 18 Jahren bekommst du nach Antragstellung einen Kartenführerschein.
Probezeit
Die Probezeit beginnt mit dem Erhalt der Prüfungsbescheinigung.
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Dann melde dich bitte bei uns.
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Tel. 07321 / 43512